Zahn- und Kieferkorrekturen haben wie in vielen Ländern auch in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert und sind meistens, für den Normalverdiener, mit hohen Kosten verbunden.
Aus diesem Grund macht es Sinn sich vorher über die steuerliche Absetzbarkeit, bzw. Zahnzusatzversicherung Gedanken zu machen, da die obligatorische Grundversicherung nur in Ausnahmefällen die Kosten übernimmt. Siehe dazu Art. 17 oder Art. 19a KVG („nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems“).
Ja, wenn die Zahnbehandlung nicht durch eine Versicherung bezahlt wird, kann man die Kosten theoretisch komplett absetzen. Darunter fallen auch Franchise und der Selbstbehalt bei Krankenkassen.
Wenn die obligatorische Grundversicherung die Behandlung nicht übernimmt. Und wenn ein gewisser Prozentsatz (von Kanton zu Kanton unterschiedlich) des Reineinkommens die Krankheitskosten übersteigen.
In ganz besonderen Fällen, die strenge Kriterien erfüllen müssen. Dies fällt dann unter die Invalidenversicherung und die Behandlungskosten werden in der Regel bis zum vollendeten 20sten Lebensjahr übernommen.
Jeder Fall ist natürlich anders und hat seine Besonderheiten, aber generell ist die steuerliche Absetzbarkeit ausgeschlossen, wenn die Behandlung weder krankheits- noch unfallbedingt ist. Also aus reinen ästethischen Zwecken getätigt wird.
Hierbei wichtig: Attest von einem in der Schweiz anerkanntem Arzt!
Allgemein gilt: Es sind nur jene Krankheitskosten abziehbar, die 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. Weiteres hängt es vom Wohnsitz, bzw. vom Kanton ab. In GL und SZ (3%), sowie in SG und VS (2%). Kantone wie BL, BS, LU, TI und VD lassen steuerliche Absetzbarkeit für Zahnbehandlungen nur krankheits- oder unfallbadingt zu.
Während Eltern für Ihre Kinder teilweise vierstellige Beträge vom Einkommen abziehen können, ist dies für Erwachsene stark beschränkt und unterliegt einer strengen Regelung (siehe oben). Wenn man von Kindern redet, sind Personen unter 18 Jahren gemeint oder in der Ausbildung stehen (Ausnahme Lehrlinge oder Studierende).
Natürlich gibt es gewisse Abweichungen/Sonderregelungen in den verschiedenen Kantonen.
Dies ist ohne persönliches Gespräch nur schwer zu beantworten. Jeder Fall kann anders verlaufen, bzw. eine andere Ursache haben. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch können spezifische Fragen zu Ihrer Person am besten geklärt werden.
Bitte vereinbaren Sie diesbzgl. einen Beratungstermin mit der Kieferorthopädie Eltz Berlin.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns, denn wir sind sicher, dass wir Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch in unserer Praxis beantworten können.